Das Kinder- und Jugendhilfegesetz M-V muss geändert werden, da der demografische Faktor zur Berechnung der Landesmittel für den Landesjugendplan von Jahr zu Jahr geringer wird und immer weniger landesweite Jugendprojekte gefördert werden können. Mitglieder können Vorstand des Landesjugendrings, Referenten des Sozialministeriums und des LAGuS sein. Diskutiert werden sollen Vorsachläge, wie wir aus dem Dilemma herauskommen.


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